Einladung


137. Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) vom 21. bis 23. November 2025 in Plön

Liebe Delegierte,
liebe Schwestern und Brüder,

wir laden dich herzlich zur 137. Mitgliederversammlung (MV) der aej ein. Die Versammlung findet in Präsenz statt.

Freitag, 21. November 2025, 16.30 Uhr
bis Sonntag, 23. November 2025, 13.00 Uhr

Vorwerker Diakonie gGmbH
Evangelische Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg
Koppelsberg 12
24306 Plön
Telefon: +49 (0) 4522 507 – 230
https://www.herbergen-im-norden.de/koppelsberg

Anreise: https://www.herbergen-im-norden.de/koppelsberg#c212

Die vom Vorstand vorgeschlagene vorläufige Tagesordnung (Stand 11. September 2025) ist beigefügt. Sobald die Zeitläufe der MV feststehen, wird der vorläufige Verlaufsplan vorgelegt.

Bei der 137. MV arbeiten wir wieder mit einem digitalen Konferenzportal, welches ab 22. September 2025 freigeschaltet ist.
https://mv.aej.de/

In diesem Konferenzportal werden Einladung, Tagesordnung, die Tagungsunterlagen und das Anmeldetool eingestellt sowie die digitalen Tools (Antragsgrün, Openslides, Rocket.Chat) integriert.

Die gesamte Veranstaltung wird unter Zuhilfenahme der obengenannten digitalen Tools durchgeführt. Um an Abstimmungen teilzunehmen, wird ein digitales Endgerät benötigt, auf dem ein aktueller Browser läuft.

Hinweise zur Nutzung dieses Konferenzportals werden allen Teilnehmer*innen rechtzeitig vor der MV zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt kurz vor Start der MV am Freitag 21. November 2025, 15.45 – 16.15 Uhr eine kurze Einführung in das Konferenzportal und die Abläufe der MV.

Eure Anmeldung zur MV ist ab sofort über das Konferenzportal möglich.

Der Versand der Zugangsdaten an die MV-Teilnehmer*innen erfolgt rechtzeitig vor der MV.

Zu TOP 3: Gemäß Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der aej (GO der MV) Punkt 7 setzt die MV antragsbezogene Interessensgruppen ein. Auf Grundlage der nach Antragsschluss am 17. Oktober 2025 vorliegenden Anträge macht der Vorstand einen Vorschlag zur Einsetzung antragsbezogener Interessensgruppen, über den die MV gemäß Punkt 7.2 der GO der MV mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten beschließt. Die Delegierten der MV und Gäste nach § 7 Abs. 4 und 6 der Satzung ordnen sich je einer Interessensgruppe zu (s. 7.3 der GO der MV). Bei Bedarf werden darüber hinaus von der MV themenbezogene Interessensgruppen eingesetzt. Eine Übersicht aktuell vorliegender Vorschläge für antrags- und themenbezogene Interessengruppen ist beigefügt.

Zu TOP 4: Der Protokollentwurf der 136. MV vom 22. bis 24. November 2024 in Pappenheim ist unter den „Tagungsunterlagen“ im Konferenzportal eingestellt. Einsprüche gegen die Fassung des Protokollentwurfes/umfangreichere Änderungsanträge wurden bis zur gesetzten Frist am 31. März 2025 nicht eingebracht.

Zu TOP 5: Der Bericht des Vorstands wird vom Vorsitzenden der aej, Hansjörg Kopp, der Bericht des Generalsekretärs wird von Generalsekretär Michael Peters eingebracht.

Zu TOP 7: Bei der 136. aej-MV wurde das Themenportfolio für die Schwerpunktsetzung der Vereinstätigkeit 2024 bis 2027 beschlossen (B1/2024). Gemäß Rahmengeschäftsordnung (RGO) für die Arbeitsgremien der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) Punkt 1.4.4 legt der Vorstand mit der Einladung zu jeder MV einen Bericht über die Umsetzung des Themenportfolios vor. Da die Arbeitsgremien noch bis kurz vor der MV an der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Themenportfolios arbeiten handelt es sich bei dem beigefügten Bericht zunächst um einen vorläufigen Umsetzungsbericht zum Themenportfolio.

Zu TOP 8: Gemäß Beschluss 2/2019 „Sexualisierte Gewalt – Prävention, Intervention, Aufarbeitung“ berichtet die Netzwerkgruppe sexualisierte Gewalt über ihre Arbeit und evtl. Handlungserfordernisse.

Zu TOP 9: Mit Beschluss 10/2022 aej-Beitrag zum 1,5 Grad-Klimaziel ist der Vorstand beauftragt, diesen TOP jährlich bis zur Zielerreichung als festen Tagesordnungspunkt der MV aufzunehmen und den Austausch zur Beschlussumsetzung zu führen. Der Vorstand legt der MV den Bericht der aej/ESG-Geschäftsstelle (Geltungsbereich I) für 2024/2025 vor.

Zu TOP 10: Der Vorstand nahm eine Überarbeitung der Orientierungspunkte für die Aufnahme neuer Mitglieder in die aej vor und legt diese der MV zur Bestätigung vor.

Zu TOP 11: Eine Wahl für das Amt der*der Schatzmeisters*in ist notwendig, da Gernot Quasebarth sein Amt als Schatzmeister der aej mit der 137. MV niederlegt.

Zu T0P 12: Mit der MV der aej vom 20. bis 22. November 2026 endet die XXV. Legislaturperiode des Vorstandes der aej sowie der Rechnungsprüfer*innen. Für die Vorbereitung der Wahl des Vorstandes sowie der drei Rechnungsprüfer*innen setzt die 137. MV gemäß Wahlordnung (aej-Vorstand) der MV der aej Punkt 1 einen Nominierungsausschuss aus ihrer Mitte ein. Der Nominierungsausschuss ist der MV verantwortlich. Aus jeder Säule wird eine Person benannt. Alle Säulen sind bereits um eine Personenfindung gebeten.

Zu TOP 13: Die Antragsbearbeitung erfolgt im Konferenzportal über „Antragsgrün“. Verbindlicher Antragsschluss für Anträge zur Sache ist Freitag, der 17. Oktober 2025. Anträge zur Sache sind schriftlich der Geschäftsstelle vorzulegen. Eine inhaltlich zielführende Vorbereitung ist elementar. Wir bitten euch dafür Sorge zu tragen, dass Anträge zur Sache, die der 137. aej-MV zur Beratung vorgelegt werden sollen, nach Möglichkeit rechtzeitig vor Antragsschluss/Einreichung in der Geschäftsstelle innerhalb eurer Säulen vorberaten sind. Dies hilft, Anträge weiter zu qualifizieren und evtl. unnötige Beratungsschleifen während der MV zu vermeiden. Bitte plant dafür den nötigen zeitlichen Vorlauf ein.

Der Vorstand hatte bereits Mitte Mai 2025 darüber informiert, dass drei Besitzer*innen im Vorstand ihr Mandat zum Ende der 137. aej-MV im November 2025 aus persönlichen Gründen niederlegen möchten. Es sind dies: Caroline Mia Hofmann (Landeskirchliche Säule), Mirjam Mantseris (Freikirchliche Säule) und Hanno Terbuyken (Säule der Werke und Verbände). Der Vorschlag des Vorstands, auf Nachwahlen für die avisierten Mandatsniederlegungen von beisitzenden Vorstandspersonen bei der 137. aej-MV zu verzichten fand die Zustimmung aller Säulen. Davon ausgenommen ist die notwendige Nachwahl für das Amt des*der Schatzmeisters*in. Dieser Vorschlag ist darin begründet, dass sich der Vorstand in einem Transformationsprozess befindet und bei der 137. aej-MV mit den Delegierten einen Diskurs zu Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes führen möchte.

Am Samstag, dem 22. November 2025 feiern wir um 17.00 Uhr einen gemeinsamen Gottesdienst, in dem der*die neu gewählte Schatzmeister*in, die neue Generalsekretärin Dr. Annika Schreiter sowie ggf. ein*e neue*r Referent*in für Verbandsentwicklung in ihr Amt eingeführt werden. Verabschiedet werden der ausscheidende Schatzmeister Gernot Quasebarth, die ausscheidenden Vorstandsmitglieder Caroline Mia Hofmann, Mirjam Mantseris und Hanno Terbuyken sowie der bereits Ende März 2025 ausgeschiedene Referent für evangelische Jugend in ländlichen Räumen, Dr. Karsten Schulz. In den Ruhestand verabschieden wir den Generalsekretär Michael Peters und die Stabsstellenmitarbeiterin Generalsekretariat/Geschäftsstellen- und Verbandsmanagement Ulrike Abel und wir begrüßen Karolina Hermann-Huc als neue Stabsstellenmitarbeiterin.

Beim anschließenden Festabend wollen wir dann alle fröhlich miteinander feiern.

Die Verantwortung für die Säulentreffen im Vorfeld der MV obliegt den jeweiligen Säulen.

Gäste sind zur 137. Mitgliederversammlung herzlich willkommen. Wir weisen darauf hin, dass Gäste, die nicht explizit vom Vorstand eingeladen sind, ihre Aufenthaltskosten selbst tragen müssen bzw. ihre entsendenden Stellen.

Für die 137. MV wird ein Awareness-Team eingesetzt. Alle Säulen wurden bereits aufgefordert, eine Person für dieses Team zu benennen. Für die Geschäftsstelle wird die Referentin Gabriele Jahn in diesem Team mitarbeiten. Informationen zur Erreichbarkeit und Arbeitsweise unseres Awareness-Teams geben wir euch rechtzeitig vor der MV.

Der aej-Vorstand hat einen Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtung beschlossen. Dieser gilt für alle ehrenamtlich tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeitenden in der Arbeit von, für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), sowie von, für und mit erwachsenen Schutzbefohlenen in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) und in unserer Arbeit mitwirkenden Erwachsenen.

Der Verhaltenskodex ist ein Instrument in der Präventionsarbeit gegen Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen sowie in unserer Arbeit mitwirkenden Erwachsenen. Hier sind Umgangsweisen beschrieben, die für alle Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen verbindlich gelten. Die Ziele dabei sind, eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln, Transparenz herzustellen und Mitarbeitenden Orientierung und Sicherheit in sensiblen Situationen zu geben, um Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sowie in unserer Arbeit mitwirkende Erwachsene vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu schützen.

Alle an der 137. aej-MV Teilnehmenden sind aufgefordert, diesen Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtung beim Check-In zur MV unterschrieben abzugeben. Bei Nichtvorlage dieser Selbstverpflichtung ist eine MV-Teilnahme nicht möglich.

Mit den „Hinweisen zur 137. MV“ geben wir weitergehende organisatorische Informationen, die ab Mitte Oktober 2024 im Konferenzportal eingestellt und im Verlauf unserer MV-Vorbereitung aktualisiert werden.

Delegierte mit Behinderung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle bzw. um Hinweise in ihrer Anmeldung, damit die nötigen Bedarfe rechtzeitig organisiert werden können und eine gute Teilnahme an der MV sichergestellt werden kann.

Wir freuen uns auf die Begegnung mit euch und sind gespannt auf konstruktive Beratungen in Plön!

Mit herzlichen Grüßen
gez.

Hansjörg Kopp
Vorsitzender der aej

Anlagen
Vorläufige Tagesordnung
Zu TOP 3: Übersicht Vorschläge für antrag- u. themenbezogene Interessengruppen
Zu TOP 7: vorläufiger Bericht über die Umsetzung des Themenportfolios 2024 – 2027
Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtung